Gesetzliche Versicherungen
Als Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein habe ich die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie mit der Krankenkasse abzurechnen (sog. „Kassenzulassung“).
Private Versicherungen /Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie in einem anerkannten Richtlinienverfahren, wie die Verhaltenstherapie, werden in der Regeln auch von privaten Versicherungen übernommen. Zum Umfang der Leistungen, deren Kosten erstattet werden, gibt es jedoch keine einheitliche Regelung. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Je nach Tarif kann der Umfang der Leistungen variieren, daher empfiehlt es sich, die individuellen Vertragsbedingungen durchzulesen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen. Das Honorar richtet sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).